Therapie

Hier können Sie sich über den Ablauf einer osteopathischen Behandlung informieren
Ablauf einer osteopathischen Behandlung

Vor der ersten osteopathischen Behandlung findet ein Erstgespräch (Anamnese) statt. Das Erstgespräch ist notwendig um mir ein genaues Bild über Sie und Ihre Beschwerden machen zu können und eventuelle Risikofaktoren und Kontraindikationen herauszufinden.  
Im Anschluss an das Erstgespräch findet eine körperliche Untersuchung statt. Anhand der Untersuchung wird die osteopathische Diagnose und der Behandlungsplan festgelegt. Es folgt die osteopathische Behandlung. 
In vielen Fällen ist eine Behandlung nicht ausreichend und Folgetermine werden individuell angepasst.
Preise und Erstattung

Eine osteopathische Behandlung dauert in meiner Praxis etwa eine Stunde. Die Behandlung von Kindern und Säuglingen nimmt oft etwas weniger Zeit in Anspruch. Folgetermine für Kinder und Säuglinge werden zeitlich und preislich individuell angepasst.
Sie benötigen kein Rezept oder eine Überweisung vom Arzt um einen Behandlungstermin bei mir zu vereinbaren. Als Heilpraktiker bin ich befugt und befähigt, Sie im Erstkontakt zu behandeln, das heißt eine eigene Diagnose zu stellen und einen Therapieplan zu erarbeiten. 
Meine Behandlungen werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker abgerechnet. Im Folgenden sind die ungefähren Kosten dafür aufgeführt:
Erwachsene: ca. 100 Euro
Kinder und Säuglinge: ca. 75 Euro (Folgetermine für Kinder und Säuglinge werden zeitlich und preislich individuell angepasst.)
In meiner Praxis können Sie Bar oder mit EC-Karte bezahlen. 

Einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen rückwirkend einen Teilbetrag der osteopathischen Behandlung. Da ich eine 6-jährige Ausbildung zum Osteopathen abgeschlossen habe und Mitglied im Berufsverband VOD e.V. (Verband der Osteopathen Deutschland e.V.) bin, erfülle ich alle Voraussetzungen dafür. Da allerdings jede Krankenkasse ihre Richtlinien selbst bestimmt und diese sich oftmals von Jahr zu Jahr ändern ist das Ganze recht unübersichtlich - Bitte erkundigen Sie sich deshalb direkt bei Ihrer Krankenkasse nach einer möglichen Rückerstattung und dem dafür nötigen Vorgehen.

Falls Sie unabhängig davon eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen besitzen, können Sie diese bei entsprechender Rechnungsstellung meinerseits ebenfalls in Anspruch nehmen. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich direkt bei Ihrer Versicherung.

Bei privatversicherten Patienten erfolgt die Rechnungsstellung in der Regel nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).

Der Behandlungsvertrag zwischen Praxis und Patient besteht unabhängig der individuellen Versicherungsverhältnisse des Patienten und verpflichtet diesen zum Ausgleich der Honorarabrechnung unabhängig davon, ob gegenüber Dritten bzw. der Krankenversicherung ein Erstattungsanspruch besteht.


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